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Verhinderungspflege einfach erklärt

Verhinderungspflege einfach erklärt

Pflegende Angehörige leisten jeden Tag viel. Doch auch sie benötigen Zeit für Erholung, eigene Termine, Urlaub oder Krankheit. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege.

Wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, können die Kosten für eine Ersatzbetreuung unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen werden.

Wann kann Verhinderungspflege genutzt werden?

  • Urlaub der pflegenden Angehörigen
  • Krankheit
  • Arzt- oder Behördentermine
  • persönliche Erledigungen
  • notwendige Auszeiten zur Erholung

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die häusliche Pflege bereits über einen bestimmten Zeitraum erfolgt ist. Die Pflegekasse informiert über die jeweiligen Voraussetzungen.

Welche Leistungen können übernommen werden?

Je nach persönlicher Situation können verschiedene Formen der Betreuung und Unterstützung im Alltag über die Verhinderungspflege finanziert werden. Dazu gehören beispielsweise Begleitungen, Betreuung zuhause oder die Entlastung pflegender Angehöriger.

Häufige Fragen

Kann die Verhinderungspflege stundenweise genutzt werden?

Ja. Die Verhinderungspflege kann häufig auch stundenweise genutzt werden, wenn Angehörige zeitweise Entlastung benötigen.

Kann die Verhinderungspflege mehrfach im Jahr genutzt werden?

Ja. Die verfügbaren Leistungen können je nach Anspruch flexibel eingesetzt werden.

Kann Alltagsbegleitung über die Verhinderungspflege erfolgen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Leistungen der Alltagsbegleitung über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.

Fragen zur Verhinderungspflege?

Gerne beraten wir Sie persönlich und erklären Ihnen die Möglichkeiten der Verhinderungspflege sowie passende Unterstützungsangebote.