Abrechnung und Kosten
Viele unserer Leistungen können über Leistungen der Pflegeversicherung oder privat abgerechnet werden. Gerne beraten wir Sie persönlich und unterstützen Sie dabei, die passende Möglichkeit für Ihre Situation zu finden.
Entlastungsbetrag (§ 45a SGB XI)
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad können den monatlichen Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen.
- Begleitung zu Terminen und Einkäufen
- Unterstützung im Haushalt
- Gesellschaft und Betreuung
- Spaziergänge und Aktivitäten
Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige verhindert sind, zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder wichtige Termine, kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
- stundenweise Entlastung
- Betreuung nach Absprache
- mehr Freiraum für Angehörige
- Unterstützung im Alltag
Private Leistungen
Unsere Leistungen können selbstverständlich auch privat in Anspruch genommen werden. So bleiben Sie flexibel und können die Betreuung genau an Ihren Bedarf anpassen.
- individuelle Einsatzzeiten
- stundenweise Unterstützung
- flexible Planung
- persönliche Betreuung
Persönliche Beratung zur Abrechnung
Nicht immer ist sofort klar, welche Leistung genutzt werden kann. Wir erklären Ihnen die Möglichkeiten verständlich und unterstützen Sie bei offenen Fragen rund um die Abrechnung.
Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihren Bedarf.
Abrechnung über die Pflegekasse
Viele Leistungen der Alltagsbegleitung können unter bestimmten Voraussetzungen über die Pflegekasse abgerechnet werden. Besonders häufig wird hierfür der Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI genutzt. Dieser steht Menschen mit anerkanntem Pflegegrad monatlich zur Verfügung und kann für Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden.
Auch die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen eine wichtige Entlastungsmöglichkeit. Wenn Angehörige beispielsweise durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen verhindert sind, kann die Betreuung zeitweise übernommen werden.
Welche Leistungen im Einzelfall genutzt werden können, hängt von der persönlichen Situation sowie dem vorhandenen Pflegegrad ab. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich und verständlich.
Häufige Fragen zur Abrechnung
Kann die Alltagsbegleitung über die Pflegekasse bezahlt werden?
Ja. Je nach Pflegegrad können Leistungen über den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege finanziert werden.
Benötige ich einen Pflegegrad?
Für die Abrechnung über die Pflegekasse ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Private Leistungen können selbstverständlich auch ohne Pflegegrad genutzt werden.
Unterstützen Sie bei Fragen zur Abrechnung?
Ja. Wir erklären Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten verständlich und helfen Ihnen dabei, die passende Lösung für Ihre Situation zu finden.
In welchen Orten bieten Sie Ihre Leistungen an?
Wir sind für Menschen in Woltersdorf, Erkner, Rüdersdorf, Schöneiche, Rahnsdorf, Grünheide und den umliegenden Orten tätig.
Kostenlose Beratung anfragen
Sie möchten wissen, welche Abrechnungsmöglichkeit für Sie infrage kommt? Melden Sie sich gerne bei uns.