Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI einfach erklärt
Viele Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser kann genutzt werden, um Unterstützung im Alltag zu finanzieren und pflegende Angehörige zu entlasten.
Der Entlastungsbetrag beträgt aktuell bis zu 131 Euro monatlich und steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zur Verfügung.
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
- Alltagsbegleitung
- Begleitung zu Arztterminen
- Unterstützung im Haushalt
- Einkaufshilfen
- Betreuung und Gesellschaft
- Entlastung pflegender Angehöriger
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Grundsätzlich können Menschen mit anerkanntem Pflegegrad den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Die Leistung wird von der Pflegekasse bereitgestellt und kann für anerkannte Unterstützungsangebote verwendet werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Der Betrag liegt aktuell bei bis zu 131 Euro pro Monat.
Kann nicht genutztes Budget angespart werden?
Nicht genutzte Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen später verwendet werden.
Kann Alltagsbegleitung darüber abgerechnet werden?
Ja, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und das Angebot anerkannt ist.
Persönliche Beratung
Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten der Unterstützung im Alltag und zu den Abrechnungsmöglichkeiten über die Pflegekasse.